Obertribunal Tübingen/Stuttgart: Zivilsachen (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 308 I
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Justizministerium >> Obertribunal/ Oberlandesgericht
1806-1878 (Va ab 1615, Na bis 1883)
Überlieferungsgeschichte
Das Württembergische Obertribunal bestand als Berufungsinstanz 1806-1817 in Tübingen, danach bis 1878 in Stuttgart und wurde dort 1878 zum Oberlandesgericht umgewandelt. Anläßlich dieser Umwandlung gelangte die Masse des Bestands in das Staatsfilialarchiv Ludwigsburg.
Inhalt und Bewertung
Der Bestand enthält neben den Akten der vor dem Obertribunal angestrengten Prozesse die Unterlagen zu von anderen Gerichten übernommenen Prozessen als Vorakten, insbesondere des Reichskammergerichts, des Reichshofrats und des württ. Hofgerichts. Von den enthaltenen Prozeßunterlagen sind insbesondere die Prozesse von Hügel gegen von Canzleiter über die Soldberechnungen des württ. Subsidienregiments in Indien (1791-96, Kommandeur Oberst von Hügel, Regimentsquartiermeister von Canzleiter) von historischen Interesse.
1. Zur Behördengeschichte: Über die verschiedenen Veränderungen der Gerichtsorganisation und Gerichtsverfassung in Württemberg in den Jahren von 1806 an sind insbesondere zu vergleichen Wintterlin, Geschichte der Behördenorganisation in Württemberg, Bd. I, S. 280ff und Bd. II, S. 148ff und L. J. von Wächter, Handbuch des Württembergischen Privatrechts, Bd. I, 2. Abteilung (1842), S. 867ff und 1011ff.
2. Zur Bestandsgeschichte: Die hier verzeichneten Akten des württembergischen Obertribunals (Oberappellationstribunals) in Tübingen (1806-1817) bzw. Stuttgart (1817-1878) und des württembergischen Oberjustizkollegiums (II. Senat) in Stuttgart, das als dem ersteren untergeordnete, erste Appellationsinstanzbehörde von 1806-1817 bestand, sind in der Hauptmasse im Jahre 1878, anläßlich der Umbildung des Obertribunals in das Oberlandesgericht, an das Staatsfilialarchiv abgegeben worden. Später kamen noch einzelne Stücke durch Abgabe vom Oberlandesgericht hinzu. Das ohne systematische Ordnung gefertigte Übergabeverzeichnis enthielt weder Angaben über die Daten der Prozesse noch der Gerichtsbehörde, bei der die Akten erwuchsen. Zudem aber war gerade der wichtigste Teil, die fragmentarisch erhaltenen alten Akten des württembergischen Hofgerichts, der Vorläuferin des Obertribunals, nur mit einer Zeile erwähnt. Die meisten älteren Akten waren ferner in völlig ungeordneten Zustande, solche des Obertribunals und des Hofgerichts bunt durcheinander.
3. Bearbeiterbericht: Es erwies sich als notwendig und empfehlenswert, den an Umfang, wie sich bei der ersten Durchforschung bald zeigte, wesentlich größerem Bestand des neueren "Archivs des Obertribunals und Oberjustizkollegiums" vor dem älterem Bestand, dem Archiv des württembergischen Hofgerichts (nebst Anhägen), zu ordnen und zu verzeichnen. Der Bestand umfasst jetzt in 252 Büschel (246 + 6 eingeschobene Büschel 64a, 87a, 87b, 114a. 120a, 177a) eine Länge von 12,5 laufenden Metern. Wie aus der Inhaltsverzeichnis zu entnehmen ist, enthält das Archiv des Obertribunals und von 1806-1817 hinsichtlich des Oberjustizkollegiums sich erstreckten kann, zahlreiche, teilweise mit zurückreichenden Vorakten der obersten Gerichte des Reichs und solche des württembergischen Hofgerichts. Alle unerledigten Prozesse des letztgenannten Gerichts nach seiner Umwandlung in das Oberappellationstribunal (von 1806 an) sind hier als Vorakten des Obertribunals, nicht bei dem nur bis 1805 gehenden Bestand des Archivs des württembergischen Hofgerichts zu suchen. Ludwigsburg, März 1921, Staatsfilialarchiv Dr. K. Otto Müller
Das Württembergische Obertribunal bestand als Berufungsinstanz 1806-1817 in Tübingen, danach bis 1878 in Stuttgart und wurde dort 1878 zum Oberlandesgericht umgewandelt. Anläßlich dieser Umwandlung gelangte die Masse des Bestands in das Staatsfilialarchiv Ludwigsburg.
Inhalt und Bewertung
Der Bestand enthält neben den Akten der vor dem Obertribunal angestrengten Prozesse die Unterlagen zu von anderen Gerichten übernommenen Prozessen als Vorakten, insbesondere des Reichskammergerichts, des Reichshofrats und des württ. Hofgerichts. Von den enthaltenen Prozeßunterlagen sind insbesondere die Prozesse von Hügel gegen von Canzleiter über die Soldberechnungen des württ. Subsidienregiments in Indien (1791-96, Kommandeur Oberst von Hügel, Regimentsquartiermeister von Canzleiter) von historischen Interesse.
1. Zur Behördengeschichte: Über die verschiedenen Veränderungen der Gerichtsorganisation und Gerichtsverfassung in Württemberg in den Jahren von 1806 an sind insbesondere zu vergleichen Wintterlin, Geschichte der Behördenorganisation in Württemberg, Bd. I, S. 280ff und Bd. II, S. 148ff und L. J. von Wächter, Handbuch des Württembergischen Privatrechts, Bd. I, 2. Abteilung (1842), S. 867ff und 1011ff.
2. Zur Bestandsgeschichte: Die hier verzeichneten Akten des württembergischen Obertribunals (Oberappellationstribunals) in Tübingen (1806-1817) bzw. Stuttgart (1817-1878) und des württembergischen Oberjustizkollegiums (II. Senat) in Stuttgart, das als dem ersteren untergeordnete, erste Appellationsinstanzbehörde von 1806-1817 bestand, sind in der Hauptmasse im Jahre 1878, anläßlich der Umbildung des Obertribunals in das Oberlandesgericht, an das Staatsfilialarchiv abgegeben worden. Später kamen noch einzelne Stücke durch Abgabe vom Oberlandesgericht hinzu. Das ohne systematische Ordnung gefertigte Übergabeverzeichnis enthielt weder Angaben über die Daten der Prozesse noch der Gerichtsbehörde, bei der die Akten erwuchsen. Zudem aber war gerade der wichtigste Teil, die fragmentarisch erhaltenen alten Akten des württembergischen Hofgerichts, der Vorläuferin des Obertribunals, nur mit einer Zeile erwähnt. Die meisten älteren Akten waren ferner in völlig ungeordneten Zustande, solche des Obertribunals und des Hofgerichts bunt durcheinander.
3. Bearbeiterbericht: Es erwies sich als notwendig und empfehlenswert, den an Umfang, wie sich bei der ersten Durchforschung bald zeigte, wesentlich größerem Bestand des neueren "Archivs des Obertribunals und Oberjustizkollegiums" vor dem älterem Bestand, dem Archiv des württembergischen Hofgerichts (nebst Anhägen), zu ordnen und zu verzeichnen. Der Bestand umfasst jetzt in 252 Büschel (246 + 6 eingeschobene Büschel 64a, 87a, 87b, 114a. 120a, 177a) eine Länge von 12,5 laufenden Metern. Wie aus der Inhaltsverzeichnis zu entnehmen ist, enthält das Archiv des Obertribunals und von 1806-1817 hinsichtlich des Oberjustizkollegiums sich erstreckten kann, zahlreiche, teilweise mit zurückreichenden Vorakten der obersten Gerichte des Reichs und solche des württembergischen Hofgerichts. Alle unerledigten Prozesse des letztgenannten Gerichts nach seiner Umwandlung in das Oberappellationstribunal (von 1806 an) sind hier als Vorakten des Obertribunals, nicht bei dem nur bis 1805 gehenden Bestand des Archivs des württembergischen Hofgerichts zu suchen. Ludwigsburg, März 1921, Staatsfilialarchiv Dr. K. Otto Müller
232 Büschel (12,5 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ