Agnes von Zievel, Witwe des Johann [von Brandscheid, gen.] Gebürghin (Geburghyns), teilt ihrem Herrn, Graf Dietrich zu Manderscheid und Herr zu Schleiden, wegen der Schuldverschreibung über Schönecken, die (å) Wilhelm, Graf zu Virneburg, und andere bei Philipp, Graf zu Virneburg, hinterlegt hatten, mit, daß die Vormünder ihrer Kinder und sie mit Graf Philipp übereingekommen sind, die Urkunde weiterhin von ihm verwahren zu lassen. Sie bittet Graf Dietrich, ihr die Urkunde innerhalb von acht Tagen zu übersenden. Sr.: Ausst. Ausf. Pap., schadhaft - aufgedr. Sg., ab - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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