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Testament der Eheleute Bernd Weghaus und Gertrud Bonenberg (zwischen Mauritz- und Hörstertor), vom 20. Dezember 1663, verkündet am 19. Dezember 1667 nach dem Tode der Frau.
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Testament der Eheleute Bernd Weghaus und Gertrud Bonenberg (zwischen Mauritz- und Hörstertor), vom 20. Dezember 1663, verkündet am 19. Dezember 1667 nach dem Tode der Frau.
Darin: 14.11.1667, Kodizill der Frau. Der Notar Wiedthölter und Johan Wiedthölter, Bothmeister sind tot; der Sohn des Letzteren ist ins Ausland gereist. Das Vermächtnis für Beate Knopmachers wird widerrufen. Zum Testamentsvollstrecker wird ernannt Henrich Wesseling. Zeugen: Schlächter Henrich Meinertz und Linnenweber Johan Struvinck. Notar: Rudolf Bock.
Enthält: Gegenseitige Erbeinsetzung. Vermächtnisse erhalten seitens des Mannes: 1. Johannes, Sohn des Johan Wiedthölter aus 1. Ehe, 2. Notar Bernard Wiedthölter, Bruder des Johan W.; - seitens der Frau: a. die Schwester ihrer + Mutter Anna Dreses, Witwe Wilhelm Engberding in Telgte, oder deren Kinder, b. der Sohn ihrer Schwester: Berndt Dreses in Ostbevern, c. ihr Bruder, der Benediktinerpater Ambrosius, Pastor in Herzebrock (Hertzebroch), d. ihr Bruder Dietherich Bonenberg, Mühlenmeister in M., e. ihr Halbbruder Johan Becker in M., f. die Schwester ihres Mannes Enneken Dreses, Frau Gödeken Eschkotten, g. ihre Mödder Beate Knoepf, ersatzweise ihre Pate Gertrud Dreses in Ostbevern. Zeugen: Wilhelm Spannagel und Johan Schlüter. Von Rats wegen: Dr. Joh. Henrich Berning.