Kurfürst Friedrich von der Pfalz und Pfalzgraf Otto II. von Pfalz-Mosbach bekunden eine Einung auf zehn Jahre besonders hinsichtlich des Austrags künftiger Streitigkeiten zwischen ihnen. Sollten eventuelle Forderungen nicht gütlich beigelegt werden können, sollen sie auf einem Tag vor Ulrich von Lentersheim, Deutschordensmeister, Landgraf Hesso von Leiningen oder Graf Philipp von Hanau als Obmann Austrag suchen. Siegel: S 1 = A 1. S 2 = A 2

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv