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Erklärung Karls von Thüngen bezüglich des Buchenauischen Erbes am Schloss Steinau
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Urk. 76 Fulda, Lehenreverse [ehemals: Urkunden R I b]
Fulda, Lehenreverse [ehemals: Urkunden R I b] >> 19 Familien T >> 19.6 von Thüngen
1440 Mai 03
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno domini millesimo quadringentesimo quadragesimo ipso die invencionis sancte crucis
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Karl von Thüngen (Tungen) erklärt, dass Guthe von Buchenau (Buchenawe) und ihr verstorbener Sohn Engelhard ihm zwei Teile am Schloss Steinau (Steyna) [Gem. Steinau an der Straße] vererbt und einen dritten Teil davon für eine Summe Geldes verpfändet haben. Der damalige Abt Johann [von Merlau] bestätigt dieses Rechtsgeschäft und belehnt Karl mit diesen Stücken auf Bitten der vorherigen Besitzer. Für einen Kauf des Schlosses Steinau legt Karl dem nun amtierenden Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda, die Urkunde vor, die diesen Vorgang belegt. Urkunde inseriert. Siegelankündigung.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.