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4/14 [Nr. 8]: Andr. Cratander, Buchdrucker zu Basel gegen Dr. Mich. Gretzinger: Hypotheca restituenda.
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UAT 4/ Akademischer Senat (I) und Akademisches Konsistorium
Akademischer Senat (I) und Akademisches Konsistorium >> Akademisches Konsistorium (1490-1607) >> Acta Consistorii academici, Bd. III (Nr. 7-16)
1536-1539
Enthält: Klage Andreas Cratanders, Buchdruckers in Basel (Haller 1,71; 2.23) gegen Dr. Michael Clewer (so B. 33; MUT 57,76: Klayber de Gretzingen imm. 1506) auf Restituierung eines ihm gerichtlich verganteten, inzwischen von Clewer erkauften Baumgartens in Füllisloch in Tübingen; Urteil: der Garten ist Cratander auszuhändigen, beide Parteien tragen ihr Kosten, 1536 März 8 bis 1538 Sept. 28.; Im einzelnen: fol. 21-27v: Gerichtsprotokoll vom 13.5.1536 bis 29.4.1539; 28: Antwort Herzog Ulrichs an die Universität vom 25.9.1537: Ober- und Untervogt von Tübingen müssen Zeugnis geben, Prozess über liegende Güter gehören klar vors Stadtgericht, das ist künftig zu beachten, Petschaft, unten rechts. Nicolaus Man recipiert; 29-30v: Vollmacht Cratanders vom 8.3.1536 für mag. Christoffel Reyser (Christoph Raiser) (MUT 88,31, Ryser imm. 1527) gegen Dr. Michel Gretzinger und alle, die Güter Erasmus Lyrers an sich nahmen; 31-32v: Klagschrift Resers, eingelegt 13.3.1536: vor 11 Jahren kaufte Erasmus Lyrer (so MUT 114,30), Buchführer in Tübingen, von Cratander Bücher für 115 fl. und hypothecierte dafür einen Garten am Füllisgraben zwischen der Vesperkiefer und Ludwig Ude. 1530 wurde er vom Consistorium ihm zugesprochen und übergeben, doch Clever weicht nicht daraus; er verlangt Restituierung samt der genossenen Nutzung und Kostenersatz. Hierher gehört IV, 12 Nr. 1,26; 33-35: Antwort Clevers, eingelegt 1.7.1536: er habe den Garten etwa am 8.7.1531 erkauft und bezahlt von Wendel Zipper (Pfeilst. 2907), der ihn zuvor etwa 2 Jahre besass; bei der Vergantung besass Lyrer den Garten nicht mehr, dem Inhaber wurde die Vergantung nicht angezeigt; [Hierzu auch: 4/12 Nr. 1,26 (Fol. 61): Wendel Zipper, Mitverwalter zu Alpirsbach (Pfeilst. 3277) an die Universität, 11.6.1536, ihm obliege die Fertigungspflicht für seinen an Michael Cleber (MUT 57,76: Michael Klayber de Gretzingen) verkauften Garten mit Vorlehen, den die Universität auf Klage eines Buchführers von Basel mit Rechtszwang belege, er protestiere, dass ihm die Sache nicht verkündet wurde und dass die Sache vors Stadtgericht gehöre.]; 36-39: Replik Reysers vom 29.8.1536: Lyrer verkaufte heimlich; als Cratander nach Tübingen kam und es erfuhr, versuchte er gütliche Regelung mit Clever; der Vogt verbot diesem das Heu aus dem Garten, er führte es dennoch heim; der Vogt liess ihm durch den Weinrufer ansagen, der Garten werde nochmals um den Brunnen getragen, Clever erbot sich zum Rechtsgang und verhinderte es so; Lyrer habe den Cratander bis jetzt schon um 70 fl. gebracht; 40-42: Duplik Clewers vom 4.11.1536: Cratander habe sein Recht vor ihm nie ausgewiesen, der Vogt konnte ihm als Universitätsverwandten nichts verbieten; Cratander könne ja nochmals vor dem Rektor auf Vergantung klagen; 43-44: Beweisartikel Cratanders: Nr. 6: die Verpfändung des Gartens geschah lang vor dem Verkauf an Wendel Zipper, Nr. 7: das Umtragen des Gartens wurde Lyrer und seiner Frau angezeigt; 44-44v: Interrogatonia Clewers, u. a. ob dem Wendel Zipper angezeigt wurde, dass man den Garten um den Brunnen tragen; 45-53: Zeugenverhör durch den Commissar Universitätsnotar (MUT 96,23: Effner) Adam Öfner, 29.3.1538; 45v: Hans Bensel, Untervogt, 60 Jahre: er hörte vom Vogt Breuninger: zur Zeit als der Garten um den Brunnen getragen wurde, hatte ihn Clewer im Besitz; von Zipper hört er: diesem wurde die Vergantung nicht angezeigt; 48: Michel Schiller, Weinrufer, Leinewehr, Tübingen, 35 Jahre, seit 3 Jahren Cratanders Verwalter in diesem Streit: er habe den Weingarten im Liegersloch und den Baumgarten im Füllisgraben um den Brunnen getragen und dann Lyrers Frau von den Gütern gebieten lassen; Lyrer und seine Frau sagten ihm und Cratander, die Güter seien unverkauft, daher wurde das Umtragen sonst niemand verkündet; 51v: Hans Wyden, Seiler, Tübingen, 46 Jahr: es kamen oft heischende Boten von Basel zu Lyrer.; Dokumente: Bl. 54: Eigenhändiger Schuldbrief des Erasmus Leyrer vom 14.12.1529 an Andreas Cratander über 115 fl. 18 Schilling, zahlbar 30 fl. auf 2.2.1526, dann jetzt 10 fl. immer auf der Frankfurter Fastenmesse gegen Verpfändung von all sein Hab und Gut, (auf der Rückseite:) besonders die 2 Stücke im Füllisloch und Lieglersloch, Petschaft, eingelegt 5.4.1538; 55: Der Rektor zitiert auf dei Vergantungsklage Cratanders den ausgebliebenen Erasmus Lyrer binnen 4 Wochen zur Verhandlung, Petschaft, 8.10.1530, vorgelegt 5.4.1538; 56: Nikolaus Esslinger, Notar (MUT 97,1) publiziert das Vergantungsurteil gegen Erasmus Buchbinder (d. i. Lyrer), 12.10.1530. Kopie vorgelegt 5.4.1538; 58-61: Exceptionsschrift Clewers vom 17.8.1538: er lehnt Michael Schiller als Zeugen und Lyrers Schuldbrief ab, die 2 Grundstücke seien nachträglich mit anderer Hand und Tinte angefügt worden; 62-67: Schluss-Schrift Reysers vom 28.9.1538: den Weingarten besitzt Cratander, die Vergantung von 1530 ist rechtskräftig, Lyrers Schuldbrief also unanfechtbar; 24 (gehört nach Bl. 67, steht auf Bl. 27) Endurteil vom 19.4.1539 wie vorne.
Akte
Breuning, Hans (genannt 1535)
Cleber, Michael (geb. um 1489)
Cratander, Andreas (genannt 1536)
Eßlinger, Nicolaus (gest. 1535)
Leyrer, Erasmus (gest. 1595)
Öffner, Adam (geb. um 1500)
Raiser, Christoph (gest. 1547)
Schiller, Michel (genannt 1536)
Ulrich, Herzog von Württemberg (1487-1550)
Wyden, Hans (genannt 1536)
Zipper, Wendel (genannt 1536)
Benslin, Hans (geb. um 1476)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.