Papst Alexander IV. gibt seine Erlaubnis, dass der Abt und der Konvent von St. Emmeram nicht dazu gezwungen werden können, jemanden als Pensionisten und Pfründner aufzunehmen, wenn nicht ein eindeutiger päpstlicher Brief vorliegt, der ausdrücklich einen derartigen Gnadenerlaß enthält. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv