Konrad und Hans von Gemmingen (Gemyngen), Gebrüder, Söhne des verstorbenen Dieter, und deren Schwester Else von Gemmingen, Ehefrau des Wilhelm von Sachsenheim (Sachssenheim), sowie Dieter von Gemmingen, Sohn des verstorbenen Dieter des Jügeren, und seine Schwestern bekunden, dass sie zur Abgeltung ihres mütterlichen und "anfrauwen" Erbes von ihren Oheimen Konrad und Philipp von Franckenstein, Gebrüdern, 900 Gulden erhalten haben. Nicht abgegolten ist mit mit dieser Zahlung das ihrer verstorbenen Mutter und Ahnfrau nach dem Tod des verstorbenen Johann Kämmerers (Cemerers) genannt von Dalberg (Talburg) zugefallene Erbe an "solichem wiederfelligem gute", das Johann Kämmerer von seiner ersten verstorbenen Ehefrau, der Muhme der Aussteller, hatte; ihre Rechte daran behalten sie sich zu ihrem Teil vor.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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