Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass Dekan und Domkapitel zu Straßburg von ihm einige Urkunden, die seinen natürlichen Söhnen Friedrich und Ludwig zustehen, in Empfang genommen haben. Das Domkapitel soll niemand mit den Briefen aufwarten außer dem Aussteller oder den Vormunden seiner Kinder, falls er vor dem Erreichen der Volljährigkeit der Söhne nicht mehr leben sollte. Diese Regelung soll gelten, bis der jüngste Sohn Ludwig 18 Jahre alt ist, wonach das Domkapitel beiden Söhnen in der Sache gehorsam sein soll. Dabei soll es gemäß einer besiegelten Ordnung gehalten werden, die Kurfürst Friedrich zwischen den Söhnen und ihrer Mutter Klara Tott aufgesetzt hat, und die beizeiten vorgebracht und gezeigt werden soll. An Briefen werden hinterlegt: [1.] Eine Bulle, worin der Papst den [jungen] Friedrich für ehelich erklärt und dem Bischof von Worms befiehlt, ihn vom Makel der Unehelichkeit zu dispensieren. [2.] Ein Pergamentbrief, worin der Bischof von Worms den Friedrich nach päpstlicher Anweisung von der Unehelichkeit dispensiert. [3.] Eine Bulle, worin der Papst dem Friedrich einen Gnadenerweis gegeben hat, um am Stift Speyer als Kanoniker aufgenommen zu werden. [4.] Ein pergamentener Prozessbrief, worin der Dekan vom Heiliggeiststift zu Heidelberg allen anzeigt, dass Friedrich zu einem Domherrn zu Speyer nach Laut der päpstlichen Bullen angenommen werden solle. [5.] Eine päpstliche Bulle, die die anderen Bullen und Gunstbeweise bestätigt, "die man zu latin nennt perinde valere". [6.] Ein pergamentenes Privileg, worin der Bischof [Matthias] von Speyer die beiden Söhne kraft der diesbezüglichen Vollmachten Kaiser Karls IV. für ehelich erklärt. [7.] Ein Pergamentbrief, wonach Kurfürst Friedrich seinen Söhnen Burglehen zu Alzey, Oppenheim und Starkenburg sowie weitere Erblehen und Zinsen gibt. [8.] Ein Pergamentbrief, wonach Kurfürst Friedrich ihnen das Schlößlein und Dorf Asbach mit Zubehör überantwortet. [9.] Ein pergamentener Lehenbrief, wonach der Bischof von Speyer ihnen Schloss und Dorf Asbach zu Lehen gibt. [10.] Ein Pergamentbrief, der eine Ordnung zwischen den beiden Söhnen und Klara Tott, während der Lebenszeit und nach dem Tode Kurfürst Friedrichs, beinhaltet. [11.] Ein Gültbrief für die Söhne auf der Stadt Basel über 100 Gulden jährlich zu Johannistag [24.06.], abzulösen mit 2.000 Gulden. [12.] Ein Gültbrief auf der Stadt Straßburg über 200 Gulden jährlich. [13.] Ein Gültbrief auf der Stadt Speyer über 200 Gulden jährlich, je zur Hälfte zu St. Martin [11.11.] und zu St. Walpurgis [01.05.]. [14.] Ein Gültbrief auf der Stadt Worms über 200 Gulden jährlich, je zur Hälfte an Mariä Purificatio [02.02.] und Johannistag, abzulösen mit 4.000 Gulden. [15.] Ein pergamentener Vormundschaftsbrief, worin sich die Vormunde gegenüber den Söhnen verpflichtet haben.