Kurfürst Philipp von der Pfalz ordnet als Landesfürst den Erhard von Remchingen zu einem Vogt und Vormund von dessen Ehefrau Margarethe Kranich (Krenchin) und ihren Geschwistern Friedrich, Hans und Isengard (Ysengarten). Erhard soll ihre Sachen treu versehen, auf dem Rechtsweg und außerhalb desselben vertreten und zu ihrem Nutzen verhandeln. Darüber soll er Rechenschaft (rechnung red und antwort) ablegen, wenn er dazu aufgefordert wird. Erhard soll Vormund bis auf Widerruf des Pfalzgrafen oder der Geschwister sein. Er hat dem Pfalzgrafen Gelübde und Eide über die treue Versehung der Vormundschaft abgelegt, wogegen dieser versichert, ihn darin zu schützen und zu schirmen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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