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Anweisung: Dem Forstverwalter Lotheißen werden 15 Portionen Pulver gegen den tollen Hundebiss mit vier Gebrauchszetteln ausgehändigt. Diese Pulver sind gegen Zahlung von sechs Kreuzern pro Pulver an die Forstbedienten weiterzugeben
Anweisung: Dem Forstverwalter Lotheißen werden 15 Portionen Pulver gegen den tollen Hundebiss mit vier Gebrauchszetteln ausgehändigt. Diese Pulver sind gegen Zahlung von sechs Kreuzern pro Pulver an die Forstbedienten weiterzugeben
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> P Gesundheitswesen >> P.5 Apotheken, Medikamente, Handel mit Giften
Romrod, 1788 Dezember 22
Sachakte
Vermerke: Deskriptoren: Lotheiß, (N.N.)
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