Propst und Archidiakon Nikolaus von Chiemsee bekundet, dass im Streit zwischen dem Kustos Symon vom Kloster Rott und den Angehörigen der Pfarrkirche von Vogtareuth durch Schiedsleute bestimmt worden ist, dass bei den jährlichen Prozessionen nach Kloster Rott den dortigen Mönchen von jedem Haus in Vogtareuth ein Pfennig zu entrichten sei.