Quotarum marchionatus Superioris Lusatiae Calculus Universalis [Quotarum marchionatus Superioris Lusatiæ Calculus Universalis. Das ist: Wenn das Marg-graffthum Ober-Lausitz contribuiret: Was auf das Land und Städte: den Budissinischen und Görlitzischen Craiß und denn jede Stadt insonderheit komme. Nach der Proportion, wie sich Land und Städte den 11. Novembr. Anno 1581 der Türcken-Steuer halber miteinander vergli-chen. Von einem Pfennig an biß auf hundert tausend Thaler, den Thaler vor 24 Arg. den Arg. pro 12 Pf. und den Pf. auf beygesetzte Theil gerechnet. Darinnen mit einbracht Die Übertre-tung zwischen dem Görlitzischen Land-Stande, und denen Städten Görlitz und Lauban, wegen der Frentzlischen, Zentendorffischen und Waldauischen Güttern. Calculiert und aufgesetzt von Philip Stollen, Bürgern in Zittau. 1640.]
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Quotarum marchionatus Superioris Lusatiae Calculus Universalis [Quotarum marchionatus Superioris Lusatiæ Calculus Universalis. Das ist: Wenn das Marg-graffthum Ober-Lausitz contribuiret: Was auf das Land und Städte: den Budissinischen und Görlitzischen Craiß und denn jede Stadt insonderheit komme. Nach der Proportion, wie sich Land und Städte den 11. Novembr. Anno 1581 der Türcken-Steuer halber miteinander vergli-chen. Von einem Pfennig an biß auf hundert tausend Thaler, den Thaler vor 24 Arg. den Arg. pro 12 Pf. und den Pf. auf beygesetzte Theil gerechnet. Darinnen mit einbracht Die Übertre-tung zwischen dem Görlitzischen Land-Stande, und denen Städten Görlitz und Lauban, wegen der Frentzlischen, Zentendorffischen und Waldauischen Güttern. Calculiert und aufgesetzt von Philip Stollen, Bürgern in Zittau. 1640.]
68002 - 173
68002 Handschriftensammlung U III
Handschriftensammlung U III >> 3. Andere Handschriften und Drucke
1640
Enthält: [001] Fundamentum Daraus nachfolgende Tabell gerechnet Wenn ich wissen will, wann Land und Städte im Marggraffthum Ober-Lausitz eine gewisse Summa contribuiren: was auf das Land und die gesammten Städte: Auf den Budissinischen und Görlitzischen Craiß und dann jede Stadt insonderheit komme.- [002] Tabella. Darinnen alleine durchs Addiren zufinden: Wann das Marggraffthumb Ober-Lausitz contribuiret (von einem Pfennigan biß auf hundert tausend Thaler) Was auf das Land und Städte, den Budissini-schen und Görlitzischen Craiß, und dann jede Stadt insonderheit komme. den Thaler auf 24 Arg. den Arg. auf 12 Pf. und den Pf. auf hierbey verzeichnete Theil gerechnet. In welche mit einbracht Die Über-tretung zwischen dem Görlitzischen Craiße und denen Städten Görlitz und Lauban, wegen der Frentz-lischen, Zentendorffischen und Waldauischen Güttern..- [003] Tabella. Darinnen alleine durchs addiren zufinden: Wann die gesammten Sechs-Städte des Marggraff-thumbs Ober-Lausitz vor sich und ohne zuthun des Landes contribuiren: Was auf jede Stadt insonderheit komme, von Tit. H. Bartholomæo Sculteto Gorlic. von einem kleinen Pfennig an biß auf 400. Schock aufgesetzt. Weiln aber jetzo mehrentheils auf Meisnische Pfennige und Thaler gerechnet ist selbige Ta-bell von einem Meißnischen Pfennige an biß auf 100000 Thaler aufgestetzt und continuirt worden Durch Philip Stollen, Bürgern in Zittau 1638.- [004] Rauchfänge im Budißinischen und im Görlitzischen Kreis.- [005] Proportion Tabella Was jede Sechs-Stadt nach den am Landtage Oculi 1715 unter sich auf 15 Jahr be-liebten Anschlage bey Einquartierung an Mannschafften zu übernehmen haten.- [006] Ritterpferde im Budißinischen Kreis (1709)
Carl Gottfried Langner (vgl. Besitzeintrag auf Bl. (II))
Stadtbibliothek Bautzen Autor: Philipp Stoll
Stadtbibliothek Bautzen Autor: Philipp Stoll
Umfang in Blatt: 82 nn. Bl.
Archivale
Strukturteil: Abschrift:- Christian-Weise-Bibliothek Zittau: Mscr. A 288, B 80 a, B 232, B 278
- Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden: Mscr. a 67
Band: Größe: 168 x 20 x 100 mm
- Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden: Mscr. a 67
Band: Größe: 168 x 20 x 100 mm
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.06.2025, 07:46 MESZ