A: Johann Benjamin Hopfner, kurfürstlicher Regierungsrat und kaiserlicher Notar zu Amberg. S: A. E: Abt Dominikus (Caesar) des Klosters Oberalteich, Administrator des Klosters Michelfeld. Betreff: Protokoll der eidlichen Aussagen von Hans Gmälch (Gmelch), Stephan Steger, Wirt zu Weidensees (Lkr. Pegnitz), Kaspar Grieß, Georg Reichl, Hans Hoffmann, Heinrich Hoffmann, Hans Steger, Georg Grieß und Hans Dännerl, alle Hofmarksuntertanen des Klosters Michelfeld (in Weidensees), wegen des zwischen dem Kloster Michelfeld und dem nürnbergischen Pflegamt Pezenstain (Betzenstein, Lkr. Pegnitz) strittigen Kirchweihschutzes im Dorf und im Wirtshaus zu Weidensees. 1) Aussage des Zeugen Hans Gmelch, Hofmarksuntertan des Klosters Michelfeld: Er sei etliche und 60 Jahre alt, versteuere sein Vermögen mit 80 Gulden, sei niemals rentmeisterisch abgestraft worden und in der Streitsache ganz unparteiisch. Er habe sich als ein Kirchweihschützer seit 38 bis 40 Jahren auf allen Kirchweihen, die jeweils am nächsten Sonntag nach St. Laurentii und St. Katharina abgehalten werden, persönlich eingefunden und gedenke schon an vier nürnbergische Richter zu Betzenstein, die immer zu den Kirchweihen nach Weidensees gekommen seien und von denen die ersten drei sich niemals unterfangen hätten, den Kirchweihschutz zu disputieren bzw. nach Betzenstein ans Nürnbergische zu ziehen. Erst der letzte und jetzige Richter habe vor ungefähr acht Jahren den Kirchweihschutz dem Kloster Michelfeld strittig gemacht und dazu das Standgeld bei einem Kramer gewalttätig eingeheischt, wogegen aber von Seite des Klosters protestiert worden sei. Dagegen habe man von Seite des Klosters den Kirchweihschutz immer durch den Fronboten im Wirtshaus zu Weidensees ausrufen und alle, die den Kirchweihschutzfrieden mit malefizischen Zankhändeln gebrochen haben, gerichtlich anhalten lassen. Der Michelfeldische Amtsknecht habe auf jede Kirchweih das Würfel- und Kugelspiel verschafft und dafür sein Deputat ungehindert eingeholt. Die Richter zu Betzenstein seien während der Kirchweih dergestalt "in den Schranken geblieben", dass sie sich mit ihrer "gewehrten Hand" im Dorf Weidensees nicht weiter "gelassen" hätten als das jetzige Wirtshaus mit seinem alten Grundmäuerl und seinem Vorhof seinen Umgriff nehme. Auch habe er (der Zeuge) Zeit seines Lebens von jedermann und zumal von alten Leuten gehört, dass der Kirchweihschutz zu Weidensees allein dem Kloster, hingegen dem Pflegamt Betzenstein das Malefizrecht zustehe, weshalb man von Seite des Klosters an allen Kirchweihen den Tanzplatz behauptet habe. 2) Aussage des Zeugen Stephan Steger, Wirt zu Weidensees und Kloster Michelfeldischer Untertan: Er sei 50 Jahre alt und seit 9 Jahren in Weidensees wohnhaft, er versteuere sein Vermögen mit 150 Gulden an das Kloster Michelfeld und sei niemals rentmeisterisch abgestraft worden. Er habe immer gesehen und gehört, dass der Kirchweihschutz allein dem Kloster gebühre, aber nur so weit, als sich das Wirtshaus und dessen Vorhof oder dessen altes Vormäuerl erstreckt. Dagegen stehe er "heraussen im Dorf" dem Pflegamt Betzenstein zu. Das Kloster habe den Kirchweihschutz jederzeit ruhig besessen, außer vor 18 Jahren, als sich ein neuer Stritt ereignet habe. Er wisse, dass das Kloster jederzeit während der Kirchweihen den Tanzplatz behauptet habe. Auch habe der Michelfeldische Amtsknecht etliche Male Kugeln mitgebracht und davon das "Schollergeld" aufgehoben. 3) Aussage des Zeugen Kaspar Grieß, Vogt zu Weidensees: Er sei in Weidensees geboren und erzogen worden, hause dort seit 40 Jahren und sei 63 Jahre alt. Er versteuere sein Vermögen mit 50 Gulden an das Kloster Michelfeld und sei in der Streitsache ganz unparteiisch. Er habe sein Leben lang gesehen und von alten Leuten gehört, dass das Kloster über das ganze Dorf Weidensees den Kirchweihschutz gehabt und behauptet habe. Doch stehe das Malefizrecht allein dem Pflegamt Betzenstein zu. Auch sei dem Pflegamt Betzenstein niemals zugestanden worden, im Kirchweihschutzwesen "weiter zu gehen" als bis zum Wirtshaus und dessen Vorhof oder Vorgemäuer und Backofen. Auch sei der Kirchweihschutz im Wirtshaus zu Weidensees ebenso wie auf dem Tanz- und Kugelplatz vom Kloster behauptet worden. Auch habe man das Standgeld niemals an Betzenstein geschickt. Vielmehr sei dieses erst vor 18 Jahren dem Kloster disputierlich gemacht worden. Es sei dem Pflegamt keineswegs erlaubt worden, "mit gewehrter Hand" in das Wirtshaus oder dessen Vorhof zu kommen. Vielmehr sei der Herr Pfleger vor zwei Jahren mit Gewalt "hineingedrungen", doch habe das Kloster dagegen stark protestiert. 4) Aussage des Zeugen Georg Reichl, Kloster Michelfeldischer Hofmarksuntertan zu Weidensees: Er sei 71 Jahre alt, versteuere sein Vermögen mit 200 Gulden an das Kloster Michelfeld, sei niemals rentmeisterisch abgestraft worden und in der Streitsache ganz unparteiisch. Er gedenke sein Leben lang, dass das Kloster den Kirchweihschutz im Wirtshaus und im Umgriff seiner Vormauer jederzeit allein behauptet habe. Nur vor zwei Jahren sei der Herr Pfleger in dasselbe mit Gewalt eingedrungen, doch habe das Kloster dagegen hart protestiert. Dagegen habe das Pflegamt Betzenstein den Kirchweihschutz im Dorf Weidensees so weit besessen, wie sich seine Fraisch erstreckt. Auch habe das Kloster ihn nicht weiter gesucht, als was das Wirtshaus und das Vorgemäuer in sich begreift. Weshalb auch diejenigen, die im Dorf mit malefizischen Zankhändeln den Kirchweihfrieden gebrochen haben, vom Pflegamt Betzenstein abgestraft worden seien. Welche jedoch das Gleiche im Wirtshaus verübt hätten, seien von der Michelfeldischen Hofmarksherrschaft gerichtlich angehalten worden. Im Übrigen sei der Tanz- und Kugelplatz jedesmal vom Fronboten des Klosters behauptet worden, ebenso vor 18 Jahren der Würfelplatz. 5) Aussage des Zeugen Hans Hoffmann d. Ä., Michelfeldischer Hofmarksuntertan zu Weidensees: Er sei 59 Jahre alt, er versteuere sein Vermögen in das Kloster Michelfeld mit 300 Gulden und sei noch niemals rentmeisterisch abgestraft worden. In der vorliegendenden Streitsache sei er so unparteiisch, dass er jeder Partei ihr Recht gönne. In der Sache habe er jederzeit gesehen und gehört, dass das Kloster Michelfeld den Kirchweihschutz im Wirtshaus zu Weidensees bis hinaus zu seiner Vormauer allein für sich behauptet habe. Nur vor zwei Jahren sei der Pfleger zu Betzenstein unter währendem Kirchweihschutz "mit gewehrter Hand" hineingedrungen, doch habe das Kloster dagegen protestiert und "Gegenresistenz gebraucht", weil die vom Pflegamt Betzenstein niemals unter währendem Kirchweihschutz "mit gewehrter Hand" in das Wirtshaus hätten treten dürfen, sondern ihr Gewehr heraussen hätten ablegen müssen. Wenn jeweils zu dieser Zeit ein Ungewitter entstanden sei, hätten sie (die Betzensteiner) immer den klösterlichen Kirchweihschutz freund-nachbarlich ersucht, darin unterstehen zu dürfen, was dann den Betzensteinern gutwillig erlaubt worden sei. Doch hätten sie ihr Gewehr niederlegen müssen. Dagegen habe der Kirchweihschutz im Dorf Weidensees sowohl dem Kloster Michelfeld als auch dem Pflegamt Betzenstein gemeinsam zugestanden. Doch seien diejenigen, die den Kirchweihfrieden verletzten, immer vom Kirchweihschutz des Klosters allein in gerichtliche Haft gezogen worden. Auch habe der Michelfelder Amtsknecht den Tanz- und Kugelplatz immer allein behauptet, was auch vor 9 Jahren so gewesen sei. Vor 20 Jahren sei sogar das Standgeld von den anwesenden Krämern vom Kloster allein eingenommen worden, doch sei dies seit damals vom Pflegamt Betzenstein strittig gemacht worden, so dass sich einmal ein großer Zank mit dem Vogt des Klosters ereignet habe. 6) Aussage des Heinrich Hoffmann, Hofmarksuntertan des Klosters Michelfeld in Weidensees: Er sei 49 Jahre alt, bei 30 Jahren in Weidensees wohnhaft, er versteuere sein Vermögen mit 100 Gulden in das Kloster Michelfeld, er sei noch niemals rentmeisterisch abgestraft worden und sei zwischen den beiden Streitparteien ganz unparteiisch. Das Kloster habe den Kirchweihschutz im Wirtshaus und dessen Vorhof zu Weidensees immer allein behauptet, so dass man sich ihm von Seite des Pflegamts Betzenstein "mit gewehrter Hand" nicht weiter als bis zu dessen Backofen oder seiner Vormauer habe nähern dürfen, wo die Betzensteiner dann ihr Gewehr hätten niederlegen müssen. Im Dorf Weidensees habe das Kloster den Kirchweihschutz mitsamt dem Tanz- und Kugelplatz immer behauptet, doch seien die vom Pflegamt Betzenstein auch immer "mit gewehrter Hand" auf- und abgegangen und willens gewesen, den Kirchweihschutz im Dorf "mit gleicher Hand zu manutenieren", allerdings ohne den Kugel- und Tanzplatz, den immer der Michelfeldische Amtsknecht behauptet habe. 7) Aussage des Hans Steger, Hofmarksuntertan des Klosters Michelfeld in Weidensees: Er sei 40 Jahre alt, versteuere sein Vermögen mit 200 Gulden in das Kloster Michelfeld, sei niemals rentmeisterisch abgestraft worden und in der Streitsache ganz unparteiisch. Er habe sein Leben lang gesehen und von alten Leuten gehört, dass das Kloster Michelfeld den Kirchweihschutz nicht allein im Wirtshaus, sondern sogar im Dorf Weidensees behauptet habe. Das Pflegamt Betzenstein habe sich zwar mitunterstanden, zu Kirchweihzeiten im Dorf "mit gewehrter Hand" herumzugehen, doch dürfte dies nur zur Manutenierung des dortigen betzensteinischen Malefizrechts geschehen sein. Den Tanz- und Kugelplatz habe aber immer der Michelfeldische Fronbote behauptet. Dem Wirtshaus zu Weidensees hätten sich die vom Pflegamt Betzenstein niemals weiter als bis zu dessen Vormäuerl nähern dürfen. Zwar sei der Herr Pfleger vor zwei Jahren mit Gewalt in das Wirtshaus eingedrungen, doch habe man dagegen von Seite des Klosters öffentlich protestiert und gebührend resistiert. Die vom Pflegamt Betzenstein hätten keineswegs "mit gewehrter Hand" in das Wirtshaus und dessen Vorhof ohne vorherige gütliche Erlaubnis des Kirchweihschutzes des Klosters treten dürfen, sondern hätten davor ihr Gewehr ab- und niederlegen müssen und hätten dies auch getan, wenn sie bei Ungewittern vom Michelfeldischen Kirchweihschutz hineingelassen wurden. Auch habe er von alten Leuten gehört, dass der Michelfeldische Beamte bei den Kirchweihen das Standgeld von den anwesenden Krämern allein habe einheischen lassen. 8) Aussage des Zeugen Georg Grieß, Hofmarksuntertan des Klosters Michelfeld zu Weidensees: Er sei 50 Jahre alt, hause seit 26 Jahren in Weidensees, er versteuere sein Vermögen mit 100 Gulden in das Kloster Michelfeld und sei noch niemals rentmeisterisch abgestraft worden. In der Streitsache sei er ganz unparteiisch. Zeit seines Lebens habe er gehört und gesehen, dass das Kloster Michelfeld den Kirchweihschutz im Wirtshaus zu Weidensees allein behauptet hat, außer dass vor zwei Jahren der Herr Pfleger zu Betzenstein mit Gewalt in das Wirtshaus eingedrungen sei, wogegen man aber von Seite des Klosters öffentlich protestiert und gebührend resistiert habe. Auch hätten sich die vom Pflegamt Betzenstein dem Wirtshaus während der Kirchweih niemals weiter als bis zu dessen Vormäuerl nähern dürfen, wo sie ihr Gewehr hätten niederlegen müssen, wenn sie bei einem Ungewitter gutwillig vom Kloster zum Unterstehen hineingelassen wurden. Im Dorf Weidensees hätten jedoch sowohl die vom Pflegamt Betzenstein als auch vom Kloster Michelfeld den Kirchweihschutz innegehabt. Im Falle von Zankhändeln habe man allein von Seite des Klosters die Verbrecher "arrestando anhalten und nach ihnen greifen lassen", doch sei das Malefizrecht allein dem Pflegamt Betzenstein zugestanden gewesen. Auch sei es richtig, dass der Michelfeldische Amtsknecht jederzeit den Tanz- und Kugelplatz ungehindert behauptet habe. 9) Aussage des Zeugen Hans Dännerl, Egloffsteinischer Edelmannsuntertan zu Höchstädt (Lkr. Pegnitz), Inhaber eines Gütleins des Klosters Michelfeld in Weidensees: Er sei 68 Jahre alt, versteuere sein Vermögen seinen beiden Hofmarksherrschaften mit zusammen 300 Gulden, sei niemals rentmeisterisch abgestraft worden und in der Streitsache ganz unparteiisch. Im Jahre 1628 sei er aus Armut ein Stadtknecht zu Betzenstein geworden und als Fronbote zusammen mit den Gerichtsleuten zu Betzenstein erstmals 1629 auf die Kirchweih nach Weidensees gekommen und habe von da an bis 1636 inclusive jedesmal gesehen, dass die Herrschaft des Klosters Michelfeld und die Herren Pflegsbeamten zu Betzenstein bei diesen Kirchweihen jederzeit gute Freunde und Nachbarn gewesen seien, auch die vom Pflegamt Betzenstein jedesmal ihr Gewehr an die Mauer des Wirtshauses gelehnt und ohne spezielle Erlaubnis derer vom Kloster Michelfeld nicht mit dem Gewehr hineingedurft hätten. Und wenn sie sich bei Regenwetter mit gutem Willen der Michelfelder hineinverfügt hätten und untergestanden seien, hätten sie jedesmal ihr Gewehr niedergelegt. Die Kloster Michelfeldischen Kirchweihschützer hätten den Kirchweihschutz aber nicht allein im Wirtshaus, sondern auch im Dorf Weidensees allein behauptet, ebenso den Tanz- und Kugelplatz. Das Standgeld habe das Pflegamt Betzenstein damals gar nicht begehrt und auch nicht einziehen lassen. Wer es aber sonst eingenommen hat, wisse er nicht.