Papst Clemens XI. beauftragt die Bischöfe zu Augsburg und Konstanz oder deren Offiziale, die Streitigkeiten zwischen Tiberius Mangold, dem zurückgetretenen Abt des Klosters Schussenried in der Diözese Basel oder in einer anderen Diözese und derzeitigem Pfarrer von Eggmansried, und dem jetzigen Abt und den Mönchen über die Pfarrgefälle und die ihm bei seinem Rücktritt zugewiesenen Gefälle zu untersuchen und verleiht dazu entsprechende Vollmachten. Der jetzige Abt hatte sich an den päpstlichen Nuntius in der Schweiz gewandt, worauf Tiberius Mangold an den Aussteller appelliert hatte.