Ratifikationsurkunde vom 4.2.1846 (Berlin) König Friedrich Wilhelms IV. von Preußen zu dem am 21.10.1845 in Karlsruhe geschlossenen Münzkartell der Zollvereinsstaaten zur Vervollständigung der allgemeinen Münzkonvention vom 30.7.1838. Das Münzkartell war auf Seiten Frankfurts von dem Senator Carl Emil Coester besiegelt und unterschrieben worden.