Johann Graf von Sulz, kaiserlicher Hofrichter in Rottweil, verkündet auf Klage des Johann Engelbrecht Bürgers in Köln, dass die Stadt Wertheim den offenen Achter Walter Zobel versorgt (gehuset, gehovet, essen trinken geben) habe, das Urteil, worauf der Kläger mit seiner Klage abgewiesen wird, nachdem seitens der Stadt eidlich erhärtet wurde, dass dieselbe keine Kenntnis von der Achterklagung gehabt habe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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