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Erzbischof Ferdinand von Köln bekundet, dass die Abtei Knechtsteden, welcher von Alters her die grobe und die kleine Jagd in den Bezirken von Bedbur, Reifferscheid, Gohr, Höningen, Anstel, Frixheim, Nettesheim, Stommeln und Worringen und in allen zwischenliegenden Büschen und Brüchen zuständig, ihm die grobe Jagd auf die Dauer seiner Regierung gegen jährlich aus der Lizentkasse zu Kaiserswerth zu erhebende 100 Goldgulden und mit dem Vorbehalt überlassen habe, dass ihr freistehe, zweimal des Jahres selbst in jenen Büschen, jedoch im Beisein der erzbischöflichen Jäger, jagen zu dürfen. D. Bonn, den 3. August 1624.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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