Wolf von Bolbritz (Wolff von Bolberintz) auf Hänichen (Henichen) bestätigt, vom Rat der Stadt Bautzen die Rauchsteuer, die zu Johannis, Bartholomäi und Weihnachten 1618 und Johannis und Bartholomäi 1619 zu entrichten war, desgleichen die Mundgutsteuer, die zu Johannis und Bartholomäi 1619 zu entrichten war, erhalten zu haben. Auf einem weiteren Blatt sind die Steuerbeträge aufgelistet. Die Rauchsteuer betrug zu jedem Termin 52 Schock 14 Groschen, die Mundgutsteuer 26 Schocl 7 Groschen. Ingesamt entrichtete der Rat der Stadt Bautzen 313 Schock 24 Groschen.