Andre Rainer bekundet, dass er in der Hofmarksschranne in Niederlauterbach anstelle des Ulrich Ebran von Wildenberg zu Gericht saß und vor ihm Friedrich Wirt, Bürger von Landshut, vorbrachte, dass er und Martin Schieck miteinander im Rechsstreit lägen wegen eines Gartens [in Neuhausen], der zum Kloster St. Emmeram gehört, in dem ein - vor der Schranne verlesener - Hofgerichtsbrief ergangen war. Da Martin Schieck für seine Ansprüche keine Vollmacht seiner herrschaft vorweisen konnte, entscheidet das Gericht, dass der von Wirt vorgewiesene Gerichtsbrief gültig sei und erteilt einen Gerichtsbrief hierüber. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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