Suchergebnisse
  • 97 von 144

Der Ritter (miles) Sibold (Syboldus) Schelris von Wasserlos (Waszerlos) verzichtet auf seinen achten Teil am Groß- und Kleinzehnten in Dorf und Gemarkung Straßbessenbach (Bessenbach in strata) , der vom Stift Aschaffenburg zu Lehen rührt, und gibt diesen Zehntanteil an den Dekan Heilmann Schwab (Svabh) und das Kapitel des Stifts Aschaffenburg zurück. Der Verzicht erfolgt mit ausdrücklicher Zustimmung seines Bruders, des Ritters Friedrich [Schelris], der sein Achtel an dem Zehnten ebenfalls zurückgibt, und seiner Verwandten, der Gebrüder Hermann und Richwin Schelris, die Miterben seines Zehntanteils sind. Sibold Schelris überträgt Dekan und Kapitel seinen Zehntanteil und verzichtet auf alle Rechte, die ihm daran bisher zugestanden haben. Er verpflichtet sich außerdem, innerhalb eines Jahres die Zustimmung des Propstes des Stifts Aschaffenburg als Lehenherr des Zehnten zu dieser Rückgabe einzuholen und die Gewährleistung (warandia) zu leisten. Dafür stellt er Dekan und Kapitel den Ritter Konrad Schick [von Albstadt] sowie die Edelknechte (armigeri) Richwin [Schelris] von Wasserlos und Friedrich von Wasen als Bürgen. Diese sollen in einer öffentlichen Herberge in Aschaffenburg Einlager halten, und zwar jeder in eigener Person und mit einem Knecht und einem Pferd, falls Sibold die Zustimmung des Propstes nicht fristgerecht beibringt oder die Gewährleistung nicht in vollem Umfang übernimmt. Bei Tod oder Rückzug eines Bürgen ist innerhalb von 15 Tagen ein gleichwertiger Ersatzmann zu stellen. Andernfalls sollen die übrigen Bürgen in die Leistung treten. Sibold Schelris verpflichtet sich, seine Bürgen ohne deren Schaden aus dieser Bürgschaft zu lösen. Für die Übertragung seines Zehntanteils haben ihm Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg 106 Pfund Heller bar bezahlt, deren Erhalt er ihnen hiermit bestätigt.

Vollständigen Titel anzeigen
Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg
Loading...