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Discussio Bockholt
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Enthält: Schuldner: Schneider Melchior zu Bockholt Haus: Stubenstegge zwischen Häusern des Henrich Mumme, jetzt Henrich Gallenkamp und des Johan Schmit. Frühere Eigentümer: Eheleute Bernd Bontze (1624) und Anna Wedemhove (1617) - zu beiden Letztgenannten siehe Nr. 12. Käufer: M. Herman Rensinck. Gläubiger: Henrich Wedemhove; Johan Bockholt, Sohn erster Ehe des Schuldners aus dessen Ehe mit Mette Weling, vertreten durch seine Vormünder Ratsherrn Johan Stöve, Glaser Henrich Egbers und Henrich Meiners; Konrad Schlettbrügge; Loergildemeister Bernd zum Schloes und dessen Ehefrau Katharina an der Bredenstegge; Anna Everdinck, Witwe des Franz zum Holte; Kaufhändler Henrich Claessen in Vreden; Gertrud Roberding, Witwe des Tuchmachers Christian Bisping, nunmehr Ehefrau des Herman Lohman. Anlage (in Abschrift): 1637 Februar 20: Aufnahme eines Darlehens.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.