Friedrich von Brandenberg verpflichtet sich, die Besserung der halben Zehnten zu Murstorff und zu Bettindorff, den ihm sein Stiefvater Arnold von Gymenich gegeben hat, an Frau Irmgard von Gymenich oder an das Kloster zu Serin zu zahlen, und setzt als Bürgen seinen Oheim Hermann von Brandenberch. Siegel: der Aussteller und des Bürgen ab.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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