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Korrespondenz zwischen der Regierungskanzlei zu Hachenburg und dem Amt Neunkirchen wegen des angekauften von Quernheimischen Gutes zu Zeppenfeld
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Freier Grund Sel- und Burbach >> 2. Sayn-Hachenburgische Regierung >> 2.3. Adel, adlige Güter und Adelsprozesse
1781-1782
Enthaeltvermerke: Enthält u.a.: Feststellung der auf den angekauften Grundstücken des von Quernheimischen Gutes haftenden Abgaben und Lasten; Bezahlung des Kaufschillings seitens Sayn-Hachenburg; Eruierung der Pfandgüter und Pfandschillinge; Spezifizierung der auf den von Quernheimischen Güterstücken noch haftenden Schulden; Verlosung der Felder, Wiesen und Gärten des angekauften Guts Zeppenfeld an die Untertanen zu Zeppenfeld und Wiederstein; Supplik des Johann Engel Petri zu Wiederstein wegen vorgefundener, im erstellten Güterverzeichnis nicht vermerkter Güterstücke des angekauften adeligen Gutes Zeppenfeld. Korrespondenten u.a.: Amtmann Niesener (Neunkirchen), Johann Engel Petri (Wiederstein).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.