Kunigunde, Äbtissin, und der Konvent des Marienstiftes zu Wetter (Wetthere) überlassen Äbtissin und Konvent des Klosters Caldern (Kaldren) als Le...
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Urk. 17, 95
Urk. 17 Kloster Caldern - [ehemals: A II]
Kloster Caldern - [ehemals: A II] >> 1301-1349
1314 September 27
(A) Ausf. Perg. S. besch. abh. Spitzoval 52 mm Höhe. Stehende Maria mit dem Kind, davor unten links Adorantin. U: + S' CONE GUN[DIS] [A]BBE' EC .... [W]ETERE.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. d. 1314, in die beatorum martyrum Cosme et Damiani
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kunigunde, Äbtissin, und der Konvent des Marienstiftes zu Wetter (Wetthere) überlassen Äbtissin und Konvent des Klosters Caldern (Kaldren) als Lehen die Hälfte der Güter des verstorbenen Birmans in Sterzhausen (Stenrishusen) gegen eine Abgabe von 5½ Schillingen Marburger Pfennige jährlich, 1 Gans, 1 Henne im Herbst und 1 Fastnachtshuhn, die Güter des verstorbenen Hermann von Warmshausen (Warmishusen) in Wetter gegen 9 Pfennige, 1 Huhn, Güter Bachmans in Caldern gegen 1 Huhn und des gen. Knaben gegen 1 Huhn, 3 Güter zu Bringsfelden (Frigosfelden) gegen 3 Hühner, 2 Äcker in Niederwetter gegen 1 Huhn, die einst der Witwe gen. Salichen und Konrad de Reno gehörten. Die Hühner sind mit Ausnahme der genannten Henne an Fastnacht zu liefern. Die Güter des Boppe und Gumperts gen. Kaler in Sterzhausen behält das Kloster Caldern mit ihrer Zustimmung.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: (C) Abschr. K 269 fol. 65. Ebd. der Revers d. Kl. Caldern 1314 Sept. 30, Ausf. Stiftsarchiv Kaufungen.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: [Regest: Schunder Nr. 103]
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kunigunde, Äbtissin, und der Konvent des Marienstiftes zu Wetter (Wetthere) überlassen Äbtissin und Konvent des Klosters Caldern (Kaldren) als Lehen die Hälfte der Güter des verstorbenen Birmans in Sterzhausen (Stenrishusen) gegen eine Abgabe von 5½ Schillingen Marburger Pfennige jährlich, 1 Gans, 1 Henne im Herbst und 1 Fastnachtshuhn, die Güter des verstorbenen Hermann von Warmshausen (Warmishusen) in Wetter gegen 9 Pfennige, 1 Huhn, Güter Bachmans in Caldern gegen 1 Huhn und des gen. Knaben gegen 1 Huhn, 3 Güter zu Bringsfelden (Frigosfelden) gegen 3 Hühner, 2 Äcker in Niederwetter gegen 1 Huhn, die einst der Witwe gen. Salichen und Konrad de Reno gehörten. Die Hühner sind mit Ausnahme der genannten Henne an Fastnacht zu liefern. Die Güter des Boppe und Gumperts gen. Kaler in Sterzhausen behält das Kloster Caldern mit ihrer Zustimmung.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: (C) Abschr. K 269 fol. 65. Ebd. der Revers d. Kl. Caldern 1314 Sept. 30, Ausf. Stiftsarchiv Kaufungen.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: [Regest: Schunder Nr. 103]
Altes Repertorium A II Nr. 3, S. 278 Nr. 3
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ