Ratifikationsurkunde vom 14.11.1849 Großherzog Ludwigs III. von Hessen zu einem am 3.7.1849 zwischen Frankfurt und dem Großherzogtum Hessen geschlossenen Vertrag (inseriert) zur zeitweisen Übertragung der Zuständigkeiten eines Kassations- und Revisionshofes in den Frankfurter Strafsachen auf das großherzogliche Oberappellations- und Kassationsgericht zu Darmstadt. Der Vertrag war auf Seiten Frankfurts von dem Schöffen und Syndikus Dr. Harnier und auf Seiten Hessen von dem Ministerialrat Emmerling unterzeichnet worden. Beiliegend ein von Emmerling und Harnier unterzeichneter Vermerk vom 21.11.1849, dass an diesem Tag in Darmstadt die Ratifikationsurkunden ausgetauscht wurden.

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Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main
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