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Rechtsstreitsache Vikar Dr. Schmitz als Emonitor des Armenhauses Jöddefeld und Wibbeke contra Freiherr v. Raesfeld zu Ostendorff
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Enthält: Akten in Sachen des Armenhauses Joddefelt gegen den Freiherrn Franz Arnold von Raesfeld zu Ostendorff.
Klage ist erhoben am geistlichen Hofgericht.
Kläger ist vertreten durch den Emonitor Vikar Dr. Schmitz. Als dieser im Jahre 1738 stirbt, setzen sein Testamentsvollstrecker Jodokus Cruse und Notar Johan Herman Schmitz, die von der Äbtissin Dorothea von Hörde mit der Emonitur der Armenhäuser Joddefelt und Wibbeke beauftragt sind, den Prozess fort.
Eingeklagt wurden rückständige Renten aufgrund der Verschreibung vom 10. November 1614, wonach Adolf von Raesfeld zu Ostendorff und Frau Margarete von Elmpt dem Herrn Johan Krampe und dem Johan Juddefeldt als Provisoren der Joddefelt-Armen eine Rente aus ihrem Erbe Üding in Buldern, Bauerschaft Hülsen und ihren Erben Vorwick und Levinck in Haltern , Bauerschaft Lovesund verkauft haben.
Erwähnt werden die Provisoren Johan Mathias Rieve und Henrich Anton Schlade, die Notare Johan Wilhelm Themming, Johan Henrich Aleman, Henrich Meyer, Gerhard Henrich Eichholtz, Gerhard Jansen und Godfried Boleus, Dr. J. B. Stoeve, Johan Dircksen, Franz Wilhelm Gerardi, Henrich Richters, Pater Tessel, Johan Pusken in Haltern.