Search results
  • 67 of 289

Prior Arnold und Stift Böddeken verpflichten sich, dem Johann Gherdinch als seinen Anteil an der von der Stadt Wulfhaghen dem Stift und ihm zu leistenden Rente fünf rheinische Gulden jährlich zu zahlen und im Fall der Ablösung dieser Rente ihm das auf ihn fallende Drittel von hundert Gulden auszuzahlen.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Data provider's object view
Loading...