Das Kloster Allerheiligen belehnt Ulman Hönsche von Önsbach in dem Kirchspiel zu Fautenbach mit dem sogenannten Mönchshof zu Önsbach zu einem rechten Erblehen gegen einen Jahreszins von 19 Viertel und 1/8 Roggen, 1/8 Erbsen, 9 Schilling Straßburger Pfennige zu Wisunge, 2 Erntehühner, 1 Gans und 2 Kappen.