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Das Kloster Allerheiligen belehnt Ulman Hönsche von Önsbach in dem Kirchspiel zu Fautenbach mit dem sogenannten Mönchshof zu Önsbach zu einem rechten Erblehen gegen einen Jahreszins von 19 Viertel und 1/8 Roggen, 1/8 Erbsen, 9 Schilling Straßburger Pfennige zu Wisunge, 2 Erntehühner, 1 Gans und 2 Kappen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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