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Die von der Gemeinde Döttingen angebrachte Klage gegen den Wirt Karl Kozel daselbst wegen des von letzterem höchststräflich unternommenen Ausreißens eines Marksteins auf seinem Acker am Geisbühl, weswegen der Wirt Kozel nach Untersuchung dieses Frevels zu 10 Gulden Strafe verurteilt worden ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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