Die Brüder Wolf Albrecht und Wolf Dietrich Rüdt von Collenberg bekunden, dass ihnen die Gräfin Katharina von Eberstein, Graf Dietrich von Manderscheid und Graf Ludwig von Löwenstein 100 Gulden jährliche Gült, verschrieben auf die Einkünfte der Stadt Wertheim, zu rechtem Mannlehen verliehen haben. Die 100 Gulden sollen die Lehensträger verdienen nach Mannlehenrecht und gemäß einem unter dem Datum des 21. August 1550 versiegelten Vertrag, aufgerichtet von Götz von Berlichingen, Bastian Geyer zu Giebelstadt, Friedrich von Ratzenberg und Nikolaus Has (Lehnsbrief ist inseriert).
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Die Brüder Wolf Albrecht und Wolf Dietrich Rüdt von Collenberg bekunden, dass ihnen die Gräfin Katharina von Eberstein, Graf Dietrich von Manderscheid und Graf Ludwig von Löwenstein 100 Gulden jährliche Gült, verschrieben auf die Einkünfte der Stadt Wertheim, zu rechtem Mannlehen verliehen haben. Die 100 Gulden sollen die Lehensträger verdienen nach Mannlehenrecht und gemäß einem unter dem Datum des 21. August 1550 versiegelten Vertrag, aufgerichtet von Götz von Berlichingen, Bastian Geyer zu Giebelstadt, Friedrich von Ratzenberg und Nikolaus Has (Lehnsbrief ist inseriert).
Abt. Staatsarchiv Wertheim, G-Rep. 2a Rüdt von Collenberg 26
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim, G-Rep. 2a Aktivlehen (Urkunden)
Aktivlehen (Urkunden) >> 53. Rüdt von Collenberg
1578 Februar 13
28 x 34 cm (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Schaden: Siegel Riss/Fehlstelle
Siegler: Wolf Dietrich Rüdt von Collenberg; Wolf Albrecht Rüdt von Collenberg (nur Ankündigung)
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Siegel, anhängend an Pergamentstreifen
Vermerke: Dorsualvermerk
Siegler: Wolf Dietrich Rüdt von Collenberg; Wolf Albrecht Rüdt von Collenberg (nur Ankündigung)
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Siegel, anhängend an Pergamentstreifen
Vermerke: Dorsualvermerk
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:19 MEZ