Valentin Heiden und seine Ehefrau Anna beurkunden, daß sie von Wolfgang von Bibra, Komtur, und von den Brüdern des Deutschordenskonvent zu Mergentheim die Mühle und den Garten an der Tauber außerhalb Mergentheims sowie die Wise und Werd oberhalb des Fischhauses zwischen den zwei Wassern gegen eine jähliche Gült von nur 70 Maltern Getreide anstatt der üblichen 110 Malter und weitere genannte Dienste zu Lehen erhalten haben. Die jährliche Gült wurde für die Dauer von 10 Jahren ermäßigt, weil Dietrich von Cleen, Meister des Deutschen Ordens in Deutschen und Welschen Landen, die Regelung, daß fremde Bäcker nur an Markttagen Brot in der Stadt Mergentheim verkaufen dürfen, auf Klagen hin für diesen Zeitraum außer Kraft gesetzt hat. Die Mühle darf nicht geteilt und nur mit dem Einverständnis eines Komturs verkauft werden.