Kurfürst Philipp von der Pfalz und Markgraf Christoph von Baden schließen einen Vertrag, nachdem es zwischen Erzbischof Johann von Trier (+) und Jakob dem Elekten von Trier einer- und dem Domdekan Eberhard von Hohenfels, dem Chorbischof Otto von Breidbach (Breitbach), den Sängern Philipp von Kriechingen (Krichingen) und Richard Greiffenclau von Vollrads (Griffencla von Volrats), allesamt Mitglieder und Kanoniker des Domstifts Trier, und deren Anhang andererseits zu Streitigkeiten um die Stellvertretung und Nachfolge (coadiutorii unnd succession) im Erzbistum Trier gekommen war. Die Aussteller verabreden deshalb gütlich zu Trarbach (Trorbach) mit den von Jakob geschickten Räten und den genannten und bevollmächtigten Vertretern des Domstifts: 1. Jakob soll bei dem Erzbistum und Erzstift bleiben, wie er es gemäß päpstlicher Provision erlangt hat, ohne dass ihn der Domdekan oder sein Anhang daran hindern. [2.] Alle bisherigen Prozesse und Rechtfertigungen in dieser Sache sind abgestellt. [3.] Ungnade, Unwille oder Ungerechtigkeiten gegeneinander, auch gegenüber Erzbischof Johann, sind nachgelassen. Keine Seite hat deshalb Forderungen oder Ansprüche an die andere. [4.] Beide Seiten verzichten gegeneinander auf Kosten- oder Schadensersatzforderungen in der Sache oder Boppard betreffend. [5.] Damit sind beide Seiten inklusive ihrer Anhänger miteinander geschlichtet. Der Domdekan und sein Anhang akzeptieren Jakob als ihren Erzbischof. Dieser wiederum soll sich ihnen als Mitglieder des Domstifts- und -kapitels als gnädig erweisen. Dieser Vertrag soll die Gerechtigkeiten der sechs Personen nicht betreffen, die während des Streits zu den drei Kapitularstellen angenommen wurden. [6.] Beide Seiten versprechen die Einhaltung.