Anspruch auf Befreiung von der durch die Vorinstanz bestätigten Pön von 50 Goldgulden. Johann Bott, Bruder des Appellaten, hatte Herscheid 3,5 Morgen Land verkauft, dem Appellaten war aber vom Richter in Miselohe das „ius retrahendi“ zugestanden und am 15. August 1579 von den jül.-berg. Räten bestätigt worden. Daraufhin forderte Bott eine Entschädigung für die unberechtigte Nutzung des Landes. Am 18. Oktober 1579 reichte Herscheidt beim Gericht in Lützenkirchen eine „schmehe Clag“ gegen Bott ein. Im Streit um die korrekte Lage eines „Paelsteins“ wurde das umstrittene Land vermessen. Am 28. Januar 1586 verurteilte das Gericht Lützenkirchen Herscheidt zur Zahlung der Entschädigung in Höhe von 24 Talern; die zweite Instanz erlegte ihm zusätzlich eine Pön von 50 Goldgulden auf.
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Anspruch auf Befreiung von der durch die Vorinstanz bestätigten Pön von 50 Goldgulden. Johann Bott, Bruder des Appellaten, hatte Herscheid 3,5 Morgen Land verkauft, dem Appellaten war aber vom Richter in Miselohe das „ius retrahendi“ zugestanden und am 15. August 1579 von den jül.-berg. Räten bestätigt worden. Daraufhin forderte Bott eine Entschädigung für die unberechtigte Nutzung des Landes. Am 18. Oktober 1579 reichte Herscheidt beim Gericht in Lützenkirchen eine „schmehe Clag“ gegen Bott ein. Im Streit um die korrekte Lage eines „Paelsteins“ wurde das umstrittene Land vermessen. Am 28. Januar 1586 verurteilte das Gericht Lützenkirchen Herscheidt zur Zahlung der Entschädigung in Höhe von 24 Talern; die zweite Instanz erlegte ihm zusätzlich eine Pön von 50 Goldgulden auf.
AA 0627, 2525 - H 1061/3435
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1592 - 1600 (1592 - 1593)
Enthaeltvermerke: Kläger: Maternus (Matern, Tern) zu Herscheid, wohnhaft im Kirchspiel Witzhelden (Hzm. Berg, Amt Miselohe; Rhein-Wupper-Kr.), (Kl.) Beklagter: Friedrich Bott, Leichlingen (Hzm. Berg, Amt Miselohe; Rhein- Wupper-Kr.), (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Antonius Streitt (1592) 1593 Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann von Vianden 1592 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Gericht Lützenkirchen (Hzm. Berg, Amt Miselohe; Rhein- Wupper-Kr.) (1579) - 2. Jül.-berg. Hofkanzlei Düsseldorf 1586 - 3. RKG 1592 - 1600 (1592 - 1593) Beweismittel: Urteil der Vorinstanz (Q 5). Armutszeugnis für Maternus zu Herscheidt (Q 8). Gegengutachten zum Armutszeugnis durch den Dinger zu Miselohe (Q 11). Erneutes Armutszeugnis (Q 12). Beschreibung: 2 cm, 32 Bl., lose; Q 1 - 12.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:47 MESZ