Gerd van der Wysch, Richter zu Essen, bekundet: Vor ihm sind im
Gericht erschienen Katharina, Tochter des + Olhard Piwen und Bürgerin zu
Essen, und ihre Söhne Hermann und Olhard und haben ihre zwei Morgen Saatland
bei der Mühle tor Buyde, welche aus Katharinas väterlichem Erbe stammen, den
Herren Dekan und Kanonikern des Siftes Essen für 42 alte Goldschilde
verpfändet, die ihnen die Herren bereits bezahlt haben. Solange die
Verpfändung währt, sollen die Herren alljährlich zu Michaelis zwei zu Essen
gängiger Pfennige an Johann Baginekind, Bürger zu Essen, und seine Erben
zahlen. Katharina hat überdies vor der Verpfändung hier vor dem Richter
geschworen, dass sie dies notgedrungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts
tun müsse. - Zeugen: die Gerichtsleute Hinrich von Leithe (Leyten), Wessel
von Weindorf (Weydinchtorpe), Albert Peghe, Rutger Kind, Jakob Pege, Hinse
von Barnscheidt (Bardenscede) und Hinse Ruschepenninch. - Es siegelt der
Aussteller auf Bitten der Parteien. Gegheven in den iaren uns herren godes
1361 des neysten vrydages na drutteynden hochtide.