Kurfürst Philipp von der Pfalz verweist die Bürgermeister, Räte, Schultheißen, Gerichtsleute und alle "gemeynden" zu Kreuznach (Crutzennach) und in allen übrigen Schlössern, Städten, Dörfern, Tälern, Zinken und Weilern des badischen Anteils der Vorderen Grafschaft Sponheim sowie die Untertanen des Tales Gutenberg (Guttenburg) zur Huldigung an Markgraf Philipp [I.] von Baden und dessen Ehefrau Elisabeth, Tochter des Kurfürsten, und deren Leibeserben und entbindet sie von ihrem gegenüber der Kurpfalz geleisteten Eid.