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Verbotene Publikationen
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Landratsamt Schleiden >> 3. Polizeiwesen >> 3.3. Presse und Schrifttum
1843-1876
Enthaeltvermerke: Enthält: Mitteilung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz an die Zensoren, wonach das Verbot aller Publikationen der Buchhandlung Voigt und Mocker in Würzburg in Preußen aufgehoben ist, 1843; Verfügungen des Oberpräsidenten der Rheinprovinz an die Zensoren, betreffend die Genehmigung von Schriften, die außerhalb des Deutschen Bundes in deutscher Sprache erschienen sind, 1843; Verfügungen des Oberpräsidenten der Rheinprovinz an die Zensoren, Ankündigung, Verkauf und Besitz bestimmter Schriften zu unterbinden, 1843/44; Verfügung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz an die Zensoren, alle Veröffentlichungen zu untersagen, welche die am 2.7.1843 in der Trierischen Zeitung veröffentlichte Aufforderung an die rheinischen Städte verbreiten, Abordnungen nach Köln zu entsenden, um sich gemeinsam beim preußischen König für die vollständige Bewahrung der französischen Rechtsinstitutionen einzusetzen, 1843; Verfügungen und Bekanntmachungen des Oberpräsidenten der Rheinprovinz, betreffend die Genehmigung bestimmter Publikationen, 1843; Verfügung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz, die publizistische Behandlung der Debatte um den Entwurf des neuen Strafgesetzbuchs betreffend, [1843]; Verfügung des Aachener Regierungspräsidenten an die Landräte, die Schrift "Die Büreaukratie in Preußen" von Carl Heinzen aus Köln sogleich nach Erscheinen zu beschlagnahmen, 1843; Verfügung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz, Artikeln die Druckerlaubnis zu verweigern, die, wie der Artikel vom 5.9.1843 in der Ausgabe der Kölnischen Zeitung vom 8.9.1843, den Kommunismus propagieren, 1843; Verfügung des Innenmininisters, wonach das Verbot der französischen Zeitungen 'Gazette de France', 'Charivari', 'Caricature' und 'Ami de la réligion' aufgehoben ist, 1843; Weisung des Innenministers an den Oberpräsidenten der Rheinprovinz, mit der ganzen Strenge des Gesetzes gegen Buchhändler vorzugehen, welche die politisch nicht zu billigenden Schriften des literarischen Comptoirs in Zürich verbreiten, 1843; Verfügung des Aachener Regierungspräsidenten, wonach alle Exemplare der deutschen Gassenlieder von Hoffmann von Fallersleben zu beschlagnahmen und zu vernichten sind, 1843; Verfügungen des Aachener Regierungspräsidenten, Ankündigung, Verkauf und Besitz bestimmter Schriften zu unterbinden, 1844; Schreiben des Aachener Regierungspräsidenten an den Landrat von Schleiden, in welchem der Landrat auf zwei Buchhändler aufmerksam gemacht wird, die verbotene Bücher verbreitet haben, [1844]; durch den Landrat von Schleiden veranlasste Abdrucke von durch den Oberprokurator zugesandten Listen verbotener Publikationen, 1876; Schreiben des Generalprokurators an den Oberpräsidenten der Rheinprovinz, betreffend Beleidigungen, welcher in einer Broschüre enthalten waren, 1876.
Landratsamt Schleiden
1cm
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.