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Die Warburger Bürger Johann von Rösebeck und Hinrich von Kleinenberg vermitteln zwischen dem Wormelner Propst Werner dem Ro(den, der Klosterjungfer Adelheid Reynverdes, seiner Schwester Tochter, und Rabodo Reynverdes, Vetter der Adelheid, dahingehend, dass der Propst jene zwei Mark jährlicher Rente lebenslang für sich verwenden soll, die vom Land in der Mersch kommen, das bis jetzt Ulrich Slicker besessen hat. Nach Werners Tod soll das Geld Adelheid lebenslang zukommen, nach ihrem Tod aber zusammen mit der Hauptsumme den Nonnen des Klosters zufallen. Die Nonnen sollen das Geld jährlich unter sich teilen und dafür zwei Memorien halten, die eine am Tag nach Mariä Heimsuchung ( 2. Juli), die andere am Tag nach Katharina (25. November), und in den Vigilien und Seelenmessen für Adelheids Seelenheil und das ihrer Eltern und Freunde beten. Jene jährliche Rente von einer Mark, die Ulrich Slicker Adelheid von demselben Land schuldig ist, soll Adelheid ebenfalls lebenslang erhalten. (Es werden zur Verwendung dieser und anderer Gelder noch weitere Details ausgeführt.) Den Garten, den Rabodo Reynverdes besitzt, soll er lebenslang nutzen, nach seinem Tod soll er jedoch Adelheid und nach deren Tod ihren nächsten väterlichen Verwandten zufallen. Zeugen werden benannt, die beiden Schiedsleute kündigen ihre Siegel an.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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