Landtagsschluß vom 28.04.1658 (entsprechend den Propositionen von 1657) und diesbezügliches ständisches Memorial vom 11.08.1658 Gravamina wegen Verkennung des ständischen Anteils an der Durchsetzung des ius primogeniturae, wegen Steuererhebung ohne ständische Beteiligung, wegen Enthebung ihrer Bürgschaft, Kostspieligkeit der Hofhaltung und des Militairs, wegen der Jagdprivilegien, Benachteiligung der adeligen Colonen durch Errichtung neuer Hofstellen, Wiederbesetzung des Hofgerichts, ius indigenatus Memorial der Stände wegen Pachtpfändungen Suspension der Jagd Immunitätsbestätigung für Reineke zu Schwalenberg Befehl des Grafen Hermann Adolf wegen vorheriger landesherrlicher Genehmigung ständischer Zusammenkünfte