Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht von Sachsen beurkundet das dem Deutschen Orden wieder eingeräumte Kollationsrecht für die Pfarrkirchen in den Dörfern Leubitz (Leubniz) [ö. Mühltroff], Kürbitz (Korbitz), Theuma (Theymen) und Altensalz (Salz).

Vollständigen Titel anzeigen
Sächsisches Staatsarchiv
Objekt beim Datenpartner