Benz Stärk von Hasenweiler und Ehefrau Greth Sörgin bekennen, daß Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten, ihnen und ihren Kindern ein Gütlein in Hasenweiler verliehen hat, das früher Ruf Keferli innehatte. Die Beliehenen müssen das Gütlein persönlich bewirtschaften und dürfen es nicht weiterverleihen. Sie halten es in gutem Zustand und reichen jährlich an Martini 15 ß d Ravensburger Währung Zins. Sie tragen auch die sonstigen Lasten des Gütleins, das sie weder verpfänden noch verkaufen dürfen. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt es heim.
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Benz Stärk von Hasenweiler und Ehefrau Greth Sörgin bekennen, daß Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten, ihnen und ihren Kindern ein Gütlein in Hasenweiler verliehen hat, das früher Ruf Keferli innehatte. Die Beliehenen müssen das Gütlein persönlich bewirtschaften und dürfen es nicht weiterverleihen. Sie halten es in gutem Zustand und reichen jährlich an Martini 15 ß d Ravensburger Währung Zins. Sie tragen auch die sonstigen Lasten des Gütleins, das sie weder verpfänden noch verkaufen dürfen. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt es heim.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 251
fasc. 044 n. 02
B 522 II U 0165
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1439 November 16 (uff den nähsten mentag nach sant Martis tag)
15,9 x 28,3 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Benz Stärk von Hasenweiler und Ehefrau Greth Sörgin
Empfänger: Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten
Siegler: Franz Faber, Bürger zu Ravensburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Empfänger: Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten
Siegler: Franz Faber, Bürger zu Ravensburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Faber, Franz
Keferli, Ruf
Sorg, Greth
Stärk, Benz
Stärk, Greth
Hasenweiler : Horgenzell RV
Hasenweiler : Horgenzell RV; Einwohner
Ravensburg RV; Einwohner
Ravensburg RV; Währung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:19 MEZ
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