Benz Stärk von Hasenweiler und Ehefrau Greth Sörgin bekennen, daß Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten, ihnen und ihren Kindern ein Gütlein in Hasenweiler verliehen hat, das früher Ruf Keferli innehatte. Die Beliehenen müssen das Gütlein persönlich bewirtschaften und dürfen es nicht weiterverleihen. Sie halten es in gutem Zustand und reichen jährlich an Martini 15 ß d Ravensburger Währung Zins. Sie tragen auch die sonstigen Lasten des Gütleins, das sie weder verpfänden noch verkaufen dürfen. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt es heim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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