Jakob Gechter aus Weil im Schönbuch, wegen Annahme eines fremden Kriegsdienstes zu Tübingen gef., jedoch gegen Bezahlung seiner Atzung mit der Auflage freigel., künftig nur mit Erlaubnis des Landesherrn in fremde Kriegsdienste einzutreten, gelobt eidlich, diese Bedingung zu erfüllen, und schwört U.