Ludolf Sander, Kirchherr zu Schötmar, u. der Bürgermeister, alter u.
neuer Rat zu Salzuflen stiften eine ewige Kommende an einem Altar in der
Kapelle zu Salzufeln in Höhe von insg. 400 Rhein.Gl.. Die Stadt zahlt davon
dem Johann Sander u. seinen Nachfolgern 24 Gl.p.a., be-freien das Haus, die
Fahrhabe des Geistlichen u. sein Vieh von Abgaben und statten den Altar aus.
Folgen (Mess)verpflichtungen des Kommendeninhabers und Nachfolgeregelung.
Transfix (lat.) des Dietrich, Offizial der Paderborner Kurie, der seine
Zustimmung zur Kom-mendenstiftung gibt.