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Saline Rodenberg (Bestand)
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Bestandsgeschichte: Spätestens seit dem Ende des 15. Jahrhunderts wurden die Soldorf-Rodenberger Salzquellen zur Gewinnung von Kochsalz genutzt. Da die Solequellen den Bodenschätzen zugerechnet wurden, hatten die jeweiligen Landesherren, zunächst die Grafen zu Holstein-Schaumburg, seit 1647 die Landgrafen von Hessen-Kassel, daran Regalrechte. In Hessen waren die Salinen Rodenberg, Allendorf und Karlshafen in die Landesverwaltung eingegliedert; Aufsichtsbehörde war die Rentkammer in Kassel. In westphälischer Zeit unterstand die Saline dem Oberbergmeister der Weserdivision - Arrondissement Obernkirchen, dieser wiederum der Berghauptmannschaft der Weserdivision in Karlshafen. Nach der Verwaltungsreform in Kurhessen 1821 unterstanden die Salzämter der Oberberg- und Salzwerksdivision in Kassel.
Die Erfindung der Dorngradierung in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts veranlaßte Landgraf Wilhelm VIII. auch die
Saline in Soldorf mit Gradierwerken zu versehen, so daß in den Jahren 1731-1735 eine grundlegende Erneuerung der Saline vorgenommen wurde. Zu diesem Zeitpunkt (1717) setzt auch die Aktenüberlieferung der Saline ein. (Einige gedruckte Verordnungen reichen jedoch bis 1660 zurück.)
Da für die Gradierung eine starke Wasserkraft erforderlich war, wurde ab 1742 2 km östlich von Soldorf, auf der Masch
nahe der Rodenberger Aue ein neues Gradierwerk errichtet und die beiden Anlagen mit einer unterirdischen Röhrenleitung verbunden. Zu den Anlagen der Saline auf der Masch gehörte auch ein kleineres, zweites Gradierhaus, ein Siedehaus, ein Kunsthaus, ein Darrhaus zur Salztrocknung, eine Faktorei mit Magazin, Beamtenwohnhäuser und weitere Gebäude. Zusammen bildeten die Anlagen in Soldorf und auf der Masch die Saline Rodenberg.
In Folge des Niederbrennens des Siedehauses auf der Masch im Jahre 1808 und der darauf folgenden Errichtung eines neuen Siedehauses wurde schließlich 1821 die Siedung in
Bestandsgeschichte: Soldorf aufgegeben, und die dortigen Siedepfannen auf die Masch verlegt. Die Gradierung wurde jedoch auch in Soldorf fortgeführt und daher ein neues Röhrensystem angelegt.
Das Personal der Saline setzte sich aus dem Salzinspektor als Oberbeamtem, dem Kontrolleur oder Salzrentmeister als Rechnungsführer, einem Gradiermeister als Aufseher für die Gradierung und Siedung sowie einem Gradiergehilfen oder -aufseher, einem Obergradierer sowie mehreren Gradierern, Salzsiedern, Kunstschreinern, Kunst- und Pfannenschmieden und einigen Tagelöhnern zusammen.
Die in den 1860er Jahren beginnende Salzgewinnung in Kali- und Steinsalzbergwerken erwies sich gegenüber der Gradierung in den Salinen als produktiver. 1866 nach der Annektierung Hessens durch Preußen änderten sich daher die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen grundlegend. Einerseits war das Salzregal mit dem Ende des Kurfürstentums erloschen, andererseits stand die Saline der Konkurrenz der nahen Kalibergwerke gegenüber. Aufgrund dieser Situation wurden die Aufwendungen für die Instandhaltung der Saline immer geringer, so daß ihr Verfall ständig zunahm. Auch die Aktenüberlieferung wird zu diesem Zeitpunkt immer spärlicher und endet im Jahr 1870. Der endgültige Zeitpunkt und die genauen Gründe der Schließung der Saline lassen sich allerdings ohne Kenntnis der Akten der Preußischen Regierung in Kassel (Staatsarchiv Marburg, Bestand 165) nicht bestimmen.
Der Bestand (4,5 lfd. m) gliedert sich neben der allgemeinen Verwaltung in vier ungefähr gleich große Bereiche:
1. Personalia
2. Verwaltung des Grundbesitzes, der Gebäude und Geräte
3. Herstellung und Vertrieb des Salzes
4. Rechnungsführung mit mehreren Amtsbuchserien.
Hinzu kommt noch die Betreuung herrschaftlichen Besitzes außerhalb der Saline, der für die Beschaffung von Rohstoffen für die Saline von Bedeutung war, vor allem des Kalk- und Ziegelofens in
Bestandsgeschichte: Apelern.
Die Akten wurden vom zuständigen Marburger Staatsarchiv übernommen und 1937 im Rahmen einer Bestandsbereinigung an das Hauptstaatsarchiv in Hannover abgegeben. Hier wurden sie 1946 durch das Leinehochwasser beschädigt. Nach der Einrichtung des Staatsarchivs in Bückeburg wurde der Bestand hier in den Jahren 1977/78 restauriert und ein vorläufiges Aktenverzeichnis, das sich an die wahrscheinlich noch in der Saline gebildeten Aktentitel hält, angelegt.
Die Verzeichnung des Bestandes und die Erstellung des Findbuches erfolgte im Herbst 1993 im Rahmen der Archiv-
inspektorenausbildung im Staatsarchiv Osnabrück durch Herrn Christian M. Meyer.
Bückeburg, Juni 1994
HEIMATBLÄTTER, Das Soldorf-Rodenberger Salzwerk, in: Heimatblätter, Beilage zur Schaumburger Zeitung, Rinteln, Jg. 17, 1937, Nr. 27.
Hardy KRAMPERTZ, Entwicklung und Ende eines bedeutenden Gewerbebetriebes - Saline Masch, in: Beiträge zur
Rodenberger Sozialgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, Rodenberg 1990, S. 110-118.
THIELE, Beschreibung der vereinigten Salinen Soldorf und Masch, bei der Stadt Rodenberg in der Grafschaft Schaumburg, kurhessischen Anteils, in: Archiv für Bergbau und Hüttenwesen, Jg. 5, 1822, S.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.