A: Ulrich Weißenberger, Burgmann zu Thurndorf und Landrichter zu Auerbach an Stelle seines Herren des edlen Herrn Ratzko Herr zu dem Schönanger. S: Landgericht Auerbach. E: Kunigund die Meinlin von Erensfelt (Ernstfeld, Lkr. Eschenbach). Betreff: Gerichtsbrief in der Klage von E gegen Abt Dietrich und den Konvent des Klosters Michelfeld, vertreten durch ihren Konventherrn Heinrich Pohstaler, um das Erbe an einem halben Gut zu Altzirkendorf (Lkr. Eschenbach). Verantwortung des Herrn Heinrich Pohstaler: Das Gut sei freies Eigen des Klosters und wüsste von keinem Erbrecht, das die Klägerin an dem Gut haben sollte. Zwischenurteil: Herr Pohstaler möge beweisen, dass die Klägerin keinerlei Erbrecht an dem Gut hat. Daraufhin gab dieser der Klägerin "die Willkür", das Erbe zu behalten, worauf ihr erteilt wurde, dass Abt und Konvent ihr das Erbe folgen lassen sollen,wofür sie das dem Kloster "besetzen und verdienen" soll, wie es Erbes und des Landes Recht sei und wie es die anderen Güter täten, die das Kloster in demselben Dorf liegen hat.

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Staatsarchiv Amberg
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