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Die Kirchengutverwalter (heiligenmeyster) der Kirche in Herpf
[westlich von Meiningen] (Herbff) bekunden, dass Reinhard [von Weilnau],
Abt von Ful...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1461-1470
1464 Juli 27
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der gegebenn ist in jaren und tagen als obgeschriben steet
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Kirchengutverwalter (heiligenmeyster) der Kirche in Herpf [westlich von Meiningen] (Herbff) bekunden, dass Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, ihnen erlaubt hat, dass sie gemäß der im Folgenden inserierten Urkunde zwei Hufen bei Herpf gekauft haben. Sie versprechen dem Abt als Anerkennung und für die Einräumung des Wiederkaufs jährlich ein halbes Pfund Wachs zu zahlen. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1464 Juli 27: Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass Kaspar von Wechmar (Weychmer) als Vormund der Tochter des Johann (Hans) von der Kere mit seiner Zustimmung den Kirchengutverwaltern der Kirche in Herpf zwei Hufen in Herpf für 60 Gulden gemäß der darüber ausgestellten Urkunde verkauft hat. Der Abt bestätigt den Kirchengutverwaltern den Lehnsbesitz der zwei Hufen. Dafür zahlen diese dem Abt jährlich an Bonifatius [Juni 5] ein halbes Pfund Wachs als Anerkennung des Lehns an die Kammer des Abtes. Dem Abt wird der Wiederkauf gestattet. Nach dem Wiederkauf entfällt der Wachszins. Siegelankündigung. (Datum anno Domini millesimoquadringentesimosexagesimoquarto uff Freitag nach sent Jacobs tag). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Kaspar von Wechmar
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 435, f. 237r
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.