Papst Pius II. transsumiert und erneuert auf Bitten des Zisterzienserordens zwei Urkunden: (a) Die Urkunde des Papstes Innozenz IV. von Lyon 1246, Oktober 31, durch die dem Zisterzienserorden die Annahme von Gütern gestattet wird, die seinen Mitgliedern aus ihren weltlichen Besitztiteln zufallen. (b) Die Urkunde des Papstes Urban IV. von Viterbo, 1262 Mai 15, der bestimmt, dass die Privilegien, die die Päpste dem Zisterzienserorden allgemein verliehen haben, auch Geltung haben für die Zisterzienserinnen.

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Stadtarchiv Mülheim an der Ruhr
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