Hermann Nacke, Bürger zu Soest, und seine Frau Kunne lassen das Gut zum Broke vor Geseke, von dem er vor Nolken von Melderkes Freistuhl eine jährliche Pachtsumme anerkannt erhalten hatte, an Johann Wobelinck, Doktor, wohnhaft zu Mainz (Meense), auf, der den Zins und die Hauptsumme bezahlt hat. Zusage, das Gut vor Nolken von Melderkes Freistuhl oder einem anderen aufzulassen. Siegelankündigung des Ausstellers und Heinrich van Steynwerck, Richters zu Soest. Zeugen: Herr Albert Milinchus, Dekan, Albert van Hattorp, Bürgermeister zu Soest. Datum ... 1456 sabbato post festum epiphanie Domini.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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