Prozess Kartause / Altmünster. Erzbischof Gerlach, der vom apostolischen Stuhl als Schützer der Kartäuser in Alemannien aufgestellt ist, beauftragt den Scholaster von St. Johannes mit seiner Vertretung im Prozess der Kartause gegen Altmünster. Diese Angelegenheit hatte er zuerst dem Dekan von St. Stephan übertragen, diesem aber aus gewissen Gründen [nach U / 1359 Mai 24 / I: Krankheit] entzogen und den Dekan von Heiligenstadt ("Heylgenstad") damit beauftragt. Da dieser zunächst untätig blieb und schließlich Altmünster durch ein von ihm erlassenes Zwischenurteil ("interlocutoria") sich beschwert glaubte, befiehlt der Erzbischof dem Scholaster von St. Johannes die Sache zu untersuchen, gegebenenfalls Zeugen zu vernehmen und mit kirchlichen Zensuren vorzugehen. "Datum Eltevil [= Eltville] VII. Kal. Martii 1358."

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